Der Vorstand der Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) hat auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 6.5.2022, welcher am 6.5.2022 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, am 27.09.2023 beschlossen, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien (das "Aktienrückkaufprogramm II 2023") durchzuführen.
Die Hauptversammlung hat am 8.11.2023 einen neuen Ermächtigungsbeschluss gefasst, welcher am 8.11.2023 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde. Am 8.11.2023 haben Vorstand und der Aufsichtsrat der Kontron AG beschlossen, das bestehende Aktienrückkaufprogramm II 2023 auf Grundlage dieses Ermächtigungsbeschlusses unverändert fortzusetzen.
Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms II 2023 erfolgen für die Kontron AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms II 2023 beauftragt hat, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig und unbeeinflusst von der Kontron AG trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8.3.2016 einzuhalten hat.