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Kontron AG beschließt neues Rückkaufprogramm I 2023 zum Erwerb eigener Aktien

Friday, 3rd February 2023

Austria

Der Vorstand der Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) hat auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 6.5.2022, welcher am 6.5.2022 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, am 3.2.2023 beschlossen, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien (das "Aktienrückkaufprogramm I 2023") durchzuführen.

Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2023 erfolgen für die Kontron AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms I 2023 beauftragt hat, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.3.2016) einzuhalten hat.

Das Volumen beläuft sich auf bis zu 636.305 Stück rückzuerwerbende Aktien, der Rückkauf unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2023 startet voraussichtlich am Montag, dem 6.2.2023, und läuft bis längstens 6.8.2023 (einschließlich). Aktienrückkäufe unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2023 dürfen maximal zum Preis von EUR 20,00 pro Aktie und maximal zu einem Preis erfolgen, der 10% über dem durchschnittlichen Kontron-Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel liegt. Der maximale Gesamtbetrag, der von Kontron AG für das Aktienrückkaufprogramm I 2023 aufgewendet wird, liegt bei EUR 10 Millionen.

Die Details zum Aktienrückkaufprogramm I 2023 sowie zu den weiteren einzuhaltenden Parametern, Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2023 sowie allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms I 2023 werden auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht: https://ir.kontron.com/Aktienrueckkaufprogramm_I_2023.de.html

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Kontron AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Kontron AG-Aktien anzunehmen.