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S&T AG gibt Umtauschverhältnis zur geplanten Sachkapitalerhöhung bekannt

Tuesday, 30th May 2017

Austria

Linz, 30. Mai 2017. Der Vorstand der S&T AG, Linz, Österreich hat heute die Ermittlung des Umtauschverhältnisses von S&T Deutschland Holding AG-Aktien in S&T AG-Aktien abgeschlossen.

Sofern die Hauptversammlungen der Kontron AG am 19. Juni 2017 und der S&T Deutschland Holding AG am 20. Juni 2017 dem Abschluss des Verschmelzungsvertrages zustimmen und die zuständigen Registergerichte die Verschmelzung von Kontron AG auf S&T Deutschland Holding AG eintragen, wird die S&T AG allen neuen S&T Deutschland Holding AG-Aktionären (d.h. den früheren Kontron AG-Aktionären) das folgende Angebot unterbreiten:

Für 39 S&T Deutschland Holding AG-Aktien (dies entspricht 39 Kontron AG-Aktien vor Verschmelzung) werden 10 S&T AG-Aktien und eine Zuzahlung von 15 Cent je gewährter S&T AG-Aktie angeboten werden. Ein erforderlicher Spitzenausgleich erfolgt in bar auf Basis eines Wertes von € 3,11 je neuer S&T Deutschland Holding AG-Aktie.

Die S&T AG hat zu diesem Zweck bereits am 2. Mai 2017 den Grundsatzbeschluss gefasst und veröffentlicht, das satzungsgemäße Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 48.926.657,00, das eingeteilt ist in 48.926.657 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, unter teilweiser Ausnützung des genehmigten Kapitals gemäß § 5 Absatz (6) der Satzung und unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechtes um bis zu EUR 10.000.000,00 auf bis zu EUR 58.926.657,00 zu erhöhen. Ausgegeben werden bis zu 10.000.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der S&T AG ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie mit voller Gewinnberechtigung ab dem 1.1.2017.

Nach vorliegender Ermittlung des Umtauschverhältnisses wird nun zunächst der Vorstand der S&T AG einen konkreten Kapitalerhöhungsbeschluss fassen und einen entsprechenden Bericht über die Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlage aus dem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts veröffentlichen. Nach Einhaltung der 14-tägigen Veröffentlichungsfrist wird der Aufsichtsrat der S&T AG darüber beschließen.

Die Kapitalerhöhung der S&T AG wird gegen Sacheinlagen erfolgen. Die neuen Aktien werden der SMC Investmentbank AG, München, Deutschland, zum Bezug angeboten mit der Verpflichtung, sie den Aktionären der im Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, unter HRB 227648 eingetragenen S&T Deutschland Holding AG zur Zeichnung anzubieten, wobei S&T AG als Aktionärin der S&T Deutschland Holding AG vom Angebot zur Zeichnung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das Bezugsrecht der Aktionäre der S&T AG wird ausgeschlossen. Die Zeichnungsberechtigten übertragen dafür mittelbar über die SMC Investmentbank AG als Sacheinlage mit schuldrechtlicher Wirkung zum 1.1.2017 auf die Gesellschaft ihre neuen Aktien an der S&T Deutschland Holding AG (ISIN DE000A2BPK83 / WKN A2B PK8.).